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Turngau-Jugendmeeting 2025

Einladung zum Turngau-Jugendmeeting der Turnerjugend
des Kraichturngaues Bruchsal
Termin: Freitag, 17.01.2025, 19.30 Uhr
TSV Langenbrücken (Bürgerhaus Langenbrücken, Trechterweg 2, 76669 Bad Schönborn)
Wir freuen uns darauf euch bei unserem Turngau Jugendmeeting begrüßen zu dürfen.
Nach §6 (6) der Jugendordnung des Kraichturngaues Bruchsal ist für jeden Mitgliedsverein, der bei der Mitglieder-Bestandserhebung des BSB Nord im Vorjahr Vereinsmitglieder unter 19 Jahren unter „Turnen“ gemeldet hat, das Turngau-Jugendmeeting der Turnerjugend eine Pflichtveranstaltung. Nimmt kein Vertreter des Vereins am Turngau-Jugendmeeting teil, ist der betreffende Verein verpflichtet, an die Jugendkasse eine Versäumnisgebühr von € 25,00 zu entrichten. Die Versäumnisgebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat vom zahlungspflichtigen Verein eingezogen. Die Versäumnisgebühr fällt nicht an, wenn vom betreffenden Verein mindestens ein Vertreter anwesend ist. Der Vertreter muss Mitglied des von ihm vertretenden Vereins sein; eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.
TAGESORDNUNG
TOP 1 Begrüßung und Regularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit
b) Änderung und Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 Jahresbericht
TOP 3 Kassenbericht
TOP 4 Aussprachen zu den Berichten der Jugendfachwarte
TOP 5 Entlastung des Jugendausschusses
TOP 6 Neuwahlen Wahl von 5 Jugenddelegierten für den Gauturntag und die Herbsttagung
TOP 7 Terminplanung 2025
TOP 8 Behandlung eingegangener Anträge
TOP 10 Verschiedenes
Gauturntag 2025
Einladung zum Gauturntag 2025
An die Gauvereine, MitgliederInnen des
Gauturnrates und Delegierte TuJu
Im Kraichturngau Bruchsal
Im Auftrag des Gauvorstandes lade ich gemäß § 7 Abs. 4 der Gausatzung herzlich ein zum
Ordentlichen Gauturntag des Kraichturngau Bruchsal
am Freitag, 21. März 2025 um 19.3o Uhr beim TV Gochsheim
(Mehrzweckhalle Gochsheim, Bauerbacher Str. 6, 76703 Kraichtal-Gochsheim)
Stimmberechtigt sind nach § 7 Abs. 1 der Gausatzung die Mitglieder des Gauturnrates, die Delegierten der Mitgliedsvereine sowie die Delegierten der Turnerjugend. Jedem Mitgliedsverein steht je angefangene 100 seiner Vereinsangehörigen, die unter „Turnen“ gemeldet wurden, ein Delegierter zu. Der Gauturntag ist für die Mitgliedsvereine eine Pflichtveranstaltung. Bei Nichtteilnahme wird gemäß § 7 Abs. 3 der Gausatzung eine Versäumnisgebühr von € 50,oo fällig.
T a g e s o r d n u n g:
TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Formalien
TOP 2 Totengedenken
TOP 3 Grußworte
TOP 4 Bericht des Gauvorsitzenden
TOP 5 Bericht des Vorstandsmitglieds Finanzen
TOP 6 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandsmitglieds Finanzen
TOP 7 Aussprache zu den schriftlichen und mündlichen Berichten
TOP 8 Entlastung des Gauturnrates
TOP 9 Ehrungen
TOP 10 Satzungsänderung
- Einfügen einer Präambel
- Änderung §2 - Sitz, Rechtsfähigkeit und Geschäftsjahr
- Änderung §7 – Der Gauturntag
- Änderung §8 – Der Gauturnrat
- Änderung §9 – Der Gauvorstand
- Änderung §10 – Die Gaufachwarte
- Änderung §11 – Die Projektausschüsse
- Änderung §12 – Kassenführung und Kassenprüfung
- Änderung §13 – Anträge, Abstimmungsmodus
- Änderung §14 – Satzungsänderungen
- Änderung §15 – Auflösung
- Änderung §16 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die genauen Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen können in Form einer Synopse auf der Homepage des Kraichturngaues unter www.kraichturngau.de auch eingesehen werden.
TOP 11 Behandlung eingegangener Anträge
TOP 12 Aktueller Stand „BTB-Regional“
TOP 13 Verschiedenes
TOP 14 Schlusswort, gemeinsames Lied
Für den Gauvorstand,
Alfons Riffel (Gauvorsitzender)
Einladung zum Gauturntag 2025 als PDF-Datei
Synopse aktuelle Satzung - vorgeschlagene Neufassung
(Stand: 26.11.2024)
Herbsttagung 2025
Referat bei der Herbsttagung: 2025
Referent: Gauehrenvorsitzender Jörg Wontorra.
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An alle Mitgliedsvereine, MitgliederInnen des Gauturnrates und
Delegierte der Turnerjugend
Liebe Turnfreunde
Gemäß § 9 Abs. 5 der Gausatzung lade ich Euch alle herzlich ein zur
Herbsttagung am Freitag, den 26.09.2025 um 19.3o Uhr
beim VfR Rheinsheim
(Germersheimer Str. 59, 76661 Philippsburg-Rheinsheim)
Die Herbsttagung ist gemäß § 7 Abs. 3 der Gausatzung für die Mitgliedsvereine eine Pflichtveranstaltung. Bei Nichtteilnahme wird eine Versäumnisgebühr von € 50,00 zur Zahlung fällig.
Die TOP's werden noch bekannt gegeben.
Der Gauturnrat und ich freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen.
Mit den besten Turnergrüßen
Alfons Riffel
Gauvorsitzender
