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Turngau-Jugendmeeting 2025

Einladung zum Turngau-Jugendmeeting der Turnerjugend
des Kraichturngaues Bruchsal


Termin: Freitag, 17.01.2025, 19.30 Uhr
TSV Langenbrücken (Bürgerhaus Langenbrücken, Trechterweg 2, 76669 Bad Schönborn)

Wir freuen uns darauf euch bei unserem Turngau Jugendmeeting begrüßen zu dürfen.

Nach §6 (6) der Jugendordnung des Kraichturngaues Bruchsal ist für jeden Mitgliedsverein, der bei der Mitglieder-Bestandserhebung des BSB Nord im Vorjahr Vereinsmitglieder unter 19 Jahren unter „Turnen“ gemeldet hat, das Turngau-Jugendmeeting der Turnerjugend eine Pflichtveranstaltung. Nimmt kein Vertreter des Vereins am Turngau-Jugendmeeting teil, ist der betreffende Verein verpflichtet, an die Jugendkasse eine Versäumnisgebühr von € 25,00 zu entrichten. Die Versäumnisgebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat vom zahlungspflichtigen Verein eingezogen. Die Versäumnisgebühr fällt nicht an, wenn vom betreffenden Verein mindestens ein Vertreter anwesend ist. Der Vertreter muss Mitglied des von ihm vertretenden Vereins sein; eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.

TAGESORDNUNG

TOP 1 Begrüßung und Regularien
           a) Feststellung der Beschlussfähigkeit
           b) Änderung und Genehmigung der Tagesordnung

TOP 2 Jahresbericht

TOP 3 Kassenbericht

TOP 4 Aussprachen zu den Berichten der Jugendfachwarte

TOP 5 Entlastung des Jugendausschusses

TOP 6 Neuwahlen Wahl von 5 Jugenddelegierten für den Gauturntag und die Herbsttagung

TOP 7 Terminplanung 2025

TOP 8 Behandlung eingegangener Anträge

TOP 10 Verschiedenes

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Gauturntag 2025

Einladung zum Gauturntag 2025

An die Gauvereine, MitgliederInnen  des
Gauturnrates und Delegierte TuJu

Im Kraichturngau Bruchsal

 

Im Auftrag des Gauvorstandes lade ich gemäß § 7 Abs. 4 der Gausatzung herzlich ein zum

 

Ordentlichen Gauturntag des Kraichturngau Bruchsal
am Freitag, 21. März 2025 um 19.3o Uhr beim TV Gochsheim
(Mehrzweckhalle Gochsheim, Bauerbacher Str. 6, 76703 Kraichtal-Gochsheim)

 

Stimmberechtigt sind nach § 7 Abs. 1 der Gausatzung die Mitglieder des Gauturnrates, die Delegierten der Mitgliedsvereine sowie die Delegierten der Turnerjugend. Jedem Mitgliedsverein steht je angefangene 100 seiner Vereinsangehörigen, die unter „Turnen“ gemeldet wurden, ein Delegierter zu. Der Gauturntag ist für die Mitgliedsvereine eine Pflichtveranstaltung. Bei Nichtteilnahme wird gemäß § 7 Abs. 3 der Gausatzung eine Versäumnisgebühr von €  50,oo fällig.

 

T a g e s o r d n u n g:

 

TOP  1         Begrüßung, Feststellung der Formalien

TOP  2         Totengedenken

TOP  3         Grußworte

TOP  4         Bericht des Gauvorsitzenden

TOP  5         Bericht des Vorstandsmitglieds Finanzen

TOP  6         Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandsmitglieds Finanzen

TOP  7         Aussprache zu den schriftlichen und mündlichen Berichten

TOP  8         Entlastung des Gauturnrates

TOP  9         Ehrungen

TOP 10        Satzungsänderung

  • Einfügen einer Präambel
  • Änderung §2 - Sitz, Rechtsfähigkeit und Geschäftsjahr
  • Änderung §7 – Der Gauturntag
  • Änderung §8 – Der Gauturnrat
  • Änderung §9 – Der Gauvorstand
  • Änderung §10 – Die Gaufachwarte
  • Änderung §11 – Die Projektausschüsse
  • Änderung §12 – Kassenführung und Kassenprüfung
  • Änderung §13 – Anträge, Abstimmungsmodus
  • Änderung §14 – Satzungsänderungen
  • Änderung §15 – Auflösung
  • Änderung §16 – Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die genauen Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen können in Form einer Synopse auf der Homepage des Kraichturngaues unter www.kraichturngau.de auch eingesehen werden. 

TOP 11        Behandlung eingegangener Anträge

TOP 12        Aktueller Stand „BTB-Regional“

TOP 13        Verschiedenes

TOP 14        Schlusswort, gemeinsames Lied

 

Für den Gauvorstand,

Alfons Riffel (Gauvorsitzender)

Einladung zum Gauturntag 2025 als PDF-Datei

Synopse aktuelle Satzung - vorgeschlagene Neufassung
(Stand: 26.11.2024)

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Herbsttagung 2025

Referat bei der Herbsttagung: 2025

"Das Recht am eigenen Bild"

Referent: Gauehrenvorsitzender Jörg Wontorra.

 

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An alle Mitgliedsvereine, MitgliederInnen des Gauturnrates und

Delegierte der Turnerjugend

 

Liebe Turnfreunde

Gemäß § 9 Abs. 5 der Gausatzung lade ich Euch alle herzlich ein zur

 

Herbsttagung am Freitag, den 26.09.2025 um 19.3o Uhr
beim VfR Rheinsheim 
(Germersheimer Str. 59, 76661 Philippsburg-Rheinsheim)

 

Die Herbsttagung ist gemäß § 7 Abs. 3 der Gausatzung für die Mitgliedsvereine eine Pflichtveranstaltung. Bei Nichtteilnahme wird eine Versäumnisgebühr von € 50,00 zur Zahlung fällig.

Die TOP's werden noch bekannt gegeben.

Der Gauturnrat und ich freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen.

 

Mit den besten Turnergrüßen

Alfons Riffel
Gauvorsitzender

 

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