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Ehrungsordnung

Ehrungsordnung des Kraichturngaues Bruchsal
§ 1
Ehrungsarten

(1) Der Kraichturngau Bruchsal würdigt die Verdienste um das Deutsche Turnen von Übungsleitern und Amtsträgern seiner Mitgliedsvereine sowie von Mitgliedern des Gauturnrats durch Ehrungen und zwar durch Verleihung
a) der Gauehrennadel in Silber mit Urkunde
b) der Gauehrennadel in Gold mit Gauehrenbrief
(2) Der Kraichturngau Bruchsal würdigt außergewöhnliche Verdienste um das Deutsche Turnen von Mitgliedern des Gauturnrates durch Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.
(3) Der Kraichturngau zeichnet erfolgreiche Sportler seiner Mitgliedsvereine aus.


§ 2
Verleihungsgrundsätze

(1) Die Gauehrennadel mit Besitzzeugnis kann an Mitglieder von Vereinen des Kraichturngaues verliehen werden, die im allgemeinen in verdienstvoller Vereins- oder Turngautätigkeit das Deutsche Turnen gefördert haben. Ausnahmsweise kann die Ehrung auch Förderern des Turnens zuteil werden. Hiernach können folgende Personen geehrt werden:
a) Mitglieder des Gauturnrates.
b) Mitglieder der Vorstandschaften der Gauvereine (Vorsitzende und deren Stellvertreter, Kassierer, Schrift-führer, Jugendleiter, Übungsleiter und andere besonders verdiente Vereinsmitarbeiter).
c) Personen, die sich um einem vom DTB betriebene Sportart besondere Verdienste erworben haben.
d) Personen des öffentlichen Lebens, an deren Ehrung ein besonderes Interesse besteht.

(2) Aktive Sportler der Mitgliedsvereine des Kraichturngaues, die in einer vom DTB vertretenen Sportart nachstehend aufgeführte Erfolge erzielt haben, können im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung geehrt werden.
a) Bei Internationalen Meisterschaften muss ein Platz in der ersten Hälfte der Ränge belegt werden.
b) Bei Deutschen Meisterschaften oder Deutschen Turnfesten müssen durch Einzel-Teilnehmer die Plätze 1 bis 5, durch Mannschaften und Gruppen die Plätze 1 bis 3 belegt werden.
c) Bei Baden-Württembergischen Meisterschaften (ohne Bestenkämpfe) oder bei Baden-Württembergischen Landesturnfesten muss der 1. Platz belegt werden.
d) Sportler aus einem Mitgliedsverein des Kraichturngaues, die beim Deutschlandpokal oder Deutschland-Cup der Landesturnverbände starten, müssen mit dem Team die Plätze 1 bis 3 belegt haben.
e) Sieger von Hochschulmeisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben in einer vom Deutschen Turner-Bund vertretenen Sportart können geehrt werden. Die Entscheidung trifft das vom Gauturnrat berufene Ehrungs-Gremium.
 

§ 3
Ehrungsvoraussetzungen

In der Regel erfolgt die Verleihung unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Bei der Verleihung der Gauehrennadel in Silber mit Urkunde soll der zu Ehrende in der Regel das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Verleihung der Gauehrennadel in Silber mit Urkunde ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 10 Jahren im Verein oder 5 Jahren im Turngau erforderlich. Die Tätigkeiten in unterschiedlichen Gliederungen der Turnbewegung (Verein - Turngau) können addiert werden, wobei eine Tätigkeit im Turngau doppelt zählt.
 
(2) Bei der Verleihung der Gauehrennadel in Gold mit Gauehrenbrief soll der zu Ehrende in der Regel das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Verleihung der Gauehrennadel in Gold mit Gauehrenbrief ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 15 Jahren im Verein oder 10 Jahren im Turngau erforderlich. Die Tätigkeiten in unterschiedlichen Gliederungen der Turnbewegung (Verein - Turngau) können addiert werden, wobei eine Tätigkeit im Turngau doppelt zählt.
 
(3) Die Ehrenmitgliedschaft wird als höchste Auszeichnung des Kraichturngaues für langjährige, außergewöhnliche und verdienstvolle Mitarbeit in führender Position im Turngau verliehen. Mit der Verleihung kann dem Geehrten ein besonderer Titel (z.B. Gauehrenvorsitzender) zugesprochen werden. Ehrenmitglieder haben lebenslang Sitz und Stimme im Gauvorstand.


§ 4
Nachrangigkeit der Gauehrungen

Die Ehrung durch den Kraichturngau soll erst nach möglichen Vereinsehrungen erfolgen. Weitere Ehrungen im BTB und DTB sollen erst beantragt werden, wenn eine Ehrung durch den Turngau erfolgt ist.


§ 5
Zeitliche Ehrungsfolge

(1) Zwischen den einzelnen Ehrungsstufen muss für die Verleihung ein zeitlicher Abstand von mindestens fünf Jahren liegen. Dies gilt auch für weitere Ehrungen des DTB und BTB.
(2) Ehrungen sind höchstens bis drei Jahre nach Beendigung der Amtszeit möglich.
(3) Sportlerehrungen erfolgen beim Gauturntag, der dem zugrunde liegenden Wettkampf folgt.



§ 6
Antragsberechtigung

(1) Die Verleihung der Gauehrennadeln erfolgt auf Antrag eines Mitgliedsvereines des Kraichturngaues oder auf Antrag eines Mitglieds des Gauturnrates.
(2) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Gauvorstandes.
(3) Die Sportlerehrung erfolgt auf Antrag eines Mitgliedsvereines des Kraichturngaues.



§ 7
Antragsverfahren

(1) Der Antrag auf Verleihung der Gauehrennadeln mit Besitzzeugnis ist schriftlich mindestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Gaugeschäftsstelle einzureichen. Die Anträge sind einzeln und nur auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken vorzulegen. Anträge der Vereine müssen mit zwei Unterschriften von Vorstands-mitgliedern und dem Vereinsstempel versehen sein.
(2) Jeder Antrag ist hinreichend zu begründen.
(3) Mit der Antragstellung ist eine Gebühr von jeweils € 25,00 auf das Bankkonto des Kraichturngaues zu überweisen. Die Bearbeitung erfolgt erst nach Eingang der Gebühr. Der Antrag auf Sportlerehrung ist kostenfrei.


§ 8
Entscheidung

(1) Über die Sportlerehrung entscheidet der Gauvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
(2) Über die Verleihung der Gauehrennadeln entscheidet der Gauvorstand.
(3) Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Gauturntag.


§ 9
Ablehnung eines Antrages

(1) Die Ablehnung eines Antrages wird dem Antragsteller mitgeteilt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Ein Einspruch gegen die Ablehnung ist nicht statthaft.


(2) Bei Ablehnung eines Antrages wird die Gebühr in Höhe von
€ 20,00 an den Antragsteller zurückerstattet. Ein Betrag von
€ 5,00 verbleibt als Bearbeitungsgebühr beim Kraichturngau.


§ 10
Verleihung, Ehrungsliste

(1) Der vorgesehene Zeitpunkt der Verleihung der Ehrung ist vom Antrag stellenden Verein anzugeben. Sie soll in würdiger Form im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung stattfinden. Die Ehrung wird durch ein Mitglied des Gauvorstandes vorgenommen.
(2) Die Sportlerehrung erfolgt regelmäßig beim Gauturntag.
(3) Die Geehrten werden in einer Ehrungsliste erfasst und im Jahrbuch des Turngaues veröffentlicht.



§ 11
Inkrafttreten
Diese Fassung der Ehrungsordnung wurde vom Gauturnrat in seiner Sitzung vom 28.11.2012 in Wiesental beschlossen. Sie tritt am 01.01.2013 in Kraft.


gezeichnet
für den Gauturnrat


Jörg Wontorra, Gauvorsitzender
 
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Antragsformular Gauehrennadel in Silber und/oder Gold

Formular für die Gauehrennadel in Silber mit Urkunde
sowie die Gauehrennadel in Gold mit Gauehrenbrief.

PDF-Formular!

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Übergeordnete Verbandsehrungen

Antragsformulare für weitergehende Verbandsehrungen (Ehrennadel des Deutschen Turner Bundes und Verdienstplakette des Badischen Turner-Bundes) können über die Homepage des BTB (Rubrik Verband) heruntergeladen oder unten stehende pdf-Dateien verwendet werden.
 
Alle pdf-Formulare können sowohl handschriftlich und auch ab sofort online ausgefüllt, bei Bedarf kann auch gespeichert werden. Nach dem Ausfüllen des Antrages muss er allerdings ausgedruckt und mit 2 unterschiedlichen Unterschriften des Vereins sowie Vereinsstempel versehen werden. 
 
Gemäß der Ehrungsordnung des Badischen Turner-Bundes und des Deutschen Turner-Bundes werden unsere Mitgliedsvereine bei der Beantragung von Ehrungen um Beachtung nachfolgender Hinweise gebeten:

Anträge auf Verleihung der Goldenen Verdienstplakette des BTB und des DTB-Ehrenbriefes müssen jeweils bis zum 1. eines Monats bei der BTB-Geschäftsstelle vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass diese Anträge über die Turngaue, die hierzu ein Votum abgeben, zu stellen sind. Innerhalb des laufenden Monats entscheidet der vom BTB-Präsidium berufene Ehrungsausschuss über die eingegangenen Anträge.
Falls die beantragte Ehrung genehmigt wird, benötigt die BTB-Geschäftsstelle für die Ausfertigung und ggf. Versand der Ehrungsunterlagen 10 bis 14 Tage, so dass sich zwangsläufig auf Landesebene ein Bearbeitungszeitraum von ca. 6 Wochen ergibt. Vereine und MitarbeiterInnen werden dringend gebeten, diese Bearbeitungsfrist bei der Terminierung von geplanten Ehrungen zu beachten. Abweichungen von dieser Fristvorgabe sind grundsätzlich nicht möglich.

Verleihungsberechtigt für die DTB-Ehrennadel sind die Turngaue. Auch bei diesen Ehrungen wird gebeten, diese Zeitvorgabe zu beachten, da die Unterlagen von der BTB-Geschäftsstelle ausgefertigt und die verliehenen Ehrungen dort auch registriert werden.
 
Unter Einbeziehung der Ehrungsordnung des DTB ergibt sich folgende aufsteigende Reihenfolge der Ehrungsstufen:
 
- die Ehrenadel des DTB in Bronze
- die Goldene Verdienstplakette des BTB
- der Ehrenbrief des DTB
- die Alfred-Maul-Plakete
 
Weitere Ehrungsstufen ergeben sich aus der Ehrungsordnung des BTB.
 
Antragsformulare für Ehrungen können bei den Turngauen und bei der Landesgeschäftsstelle des BTB angefordert oder heruntergeladen werden. Für die Bearbeitung von Ehrungsanträgen werden die angegebenen Gebühren erhoben. Für Anträge, die verspätet eingehen, wird die doppelte Gebühr fällig.
 
Achtung - Änderung ab 2014!!
Die mit der Antragstellung (Ehrennadel des DTB in Bronze, Goldene Verdienstplakette des BTB, Ehrenbrief des DTB) fällig werdenen Gebühren werden nicht mehr wie bisher vom BTB eingezogen, sondern müssen auf das Konto des Badischen-Turner-Bundes überwiesen werden. Die beschreibbaren PDF-Formulare werden in Kürze abrufbar sein und können dann auch beim Badischen Turner-Bund abgerufen werden!
 
Link zum Badischen-Turner-Bund
DTB-Ehrennadel: 25 Euro; falls zur Hand, beim Ausdrucken bitte gelbes Papier verwenden.
pdf-Formular: DTB-Ehrennadel
Goldene Verdienstplakette des BTB: 30 Euro; falls zur Hand, beim Ausdrucken bitte rosafarbenes Papier verwenden; auf keinen Fall rot, da unleserlich.
DTB-Ehrenbrief: 35 Euro; falls zur Hand, beim Ausdrucken bitte blaues Papier verwenden.
pdf-Formular: DTB Ehrenbrief
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